Allgemeine Geschäfts- und  Verkaufsbedingungen

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen geltend für alle Rechtsgeschäfte und Verträge zwischen dem Kunden und dem Makler. Kunde im Sinne dieses Vertrages sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 I 1 BGB, jegliche Unternehmer sowie Privatpersonen, Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie, als auch ein Mieter, der im Wege einer Nachmietersuche oder einer expliziten Wohnungssuche einen schriftlichen Auftrag, gemäß den Bestimmungen des Bestellerprinzips, erteilt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäfts- und Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich schriftlichen Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

 

Unsere Objektsangebotsangaben basieren auf den uns erteilten Informationen des Eigentümers, Besitzers oder Verwalters. Die Angebote werden nach besten Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Es ist Sache des Kunden diese Angaben auf deren Richtigkeit zu überprüfen; eine diesbezügliche Beauftragung des Maklers ist möglich; löst jedoch einen separaten Dienstleistungsvertrag auf Stundensatz-Basis aus; dieser beträgt € 89,--/Std. zzgl. der gesetzlichen MwSt., derzeit 19 %.

 

Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt; diese sind vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte, ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung, nicht weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt infolge unbefugter Weitergabe an Dritte oder an andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, ein Vertrag mit dem Objekteigentümer zustande, so führt dies ebenfalls zu einem vollen Provisionsanspruch und der Kunde ist verpflichtet dem Makler die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen. Provisionspflicht entsteht auch, wenn Ankauf, Anmietung, Erbpacht etc. über eine Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma, auch wenn diese anders firmiert, über eine Privatperson oder beratende Berufe abgewickelt wird.

 

Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie anderseits verpflichtet, dem Anbietenden  gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter zuzüglich unserer Objekte abzulehnen.

 

Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Angabe der Vertragsbedingungen  unverzüglich mitzuteilen und an uns eine Provision zu zahlen. Kommt zwischen Vermieter und Angebotsempfänger ein Ersatzgeschäft (z. B. Kauf oder Optionsvertrag) oder z.B. ein Vertrag über ein anderes als das angebotene Objekt des gleichen Eigentümers/Vermieters zustande, so zahlt uns der Empfänger des Angebotes die hier genannten Courtagesätze. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweicht oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

 

Unsere Provisionen sind jeweils mit Abschluss eines Kauf-, Options-, Miet-, oder Pachtvertrages verdient und ab diesem Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Die Provision ist zahlbar sofort nach Rechnungsstellung. Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt, bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall über den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsabschluß-gelegenheiten im Allgemeinen:

 

Bei Vermittlung oder Nachweis zum Abschluss eines Kauf- oder Optionsvertrages, wenn nichts anderes vereinbart, 7,14 % inkl. MwSt. aus der Gesamtabschluss-Summe (entspricht 6 % zzgl. MwSt., derzeit 19 %); 

bei Vermittlung zum Abschluss eines Mietvertrages über Wohnräume: 2,38 Nettomonatsmieten (entspricht 2 Nettomieten, einschließlich Garagenmiete - ohne Betriebs- und Nebenkosten - zzgl. der gesetzlichen MwSt., derzeit 19 %);

bei Vermittlung oder Nachweis zum Abschluss eines Mietvertrages über Gewerberäume: 3,57 Nettomonatsmieten (entspricht 3 Nettomieten zzgl. der gesetzlichen MwSt., derzeit 19 %).

 

Unser Gebührenanspruch entfällt nicht, wenn der geschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird oder infolge Verschulden des Käufers/Mieters durch Anfechtung hinfällig wird. Gleiches gilt, falls eine notwendige Genehmigung zu einem abgeschlossenen Geschäft aus Gründen versagt wird, die in der Person des Angebotsempfängers bzw. des Käufers/ Mieters liegen und die uns vorher nicht mitgeteilt worden sind. 

 

Als Makler (Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler) sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden; auch bei einer Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet. Bei einem etwaig auftretenden Interessenkonflikt, wird der Makler den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen. Sollte ein provisionspflichtiger Maklervertrag mit dem Ziel des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder für die Vermittlung eines solchen Vertrages über ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung abgeschlossen werden und eine vollständige Übernahme der Provision durch den Verkäufer nicht erfolgen, so wird, anlehnend an § 656c BGB, eine zwingende Verteilung der Provision in der Hinsicht stattfinden, dass die Vertragsteile (Käufer und Verkäufer) je eine Provision, explizit in gleicher Höhe, an den Makler zu leisten haben. Diese Regelung zur Provisionsaufteilung gilt ausschließlich für Verbraucher und auch nur bei Makleraufträgen über den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Von dieser Regelung ausgenommen sind demnach Makleraufträge über den Verkauf von Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäuser, Baugrundstücke, gemischt genutzte Immobilien sowie alle Gewerbeimmobilien – egal ob der jeweilige Vertragsteil Verbraucher oder gewerblicher Kunde ist.

 

Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben immer vorbehalten.

 

Kopieren sämtlicher Inhalte, wie Texte und Bilder, werden ohne vorherige schriftliche Genehmigung rechtlich verfolgt.

 

Es ist deutsches Recht anzuwenden.

 

Bei Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO nutzen Sie bitte die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS).

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute sowie Kunden, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist München.

 

 

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IK Immobilien

Inhaberin: Ilke Krause

Berufsaufsichtsbehörde: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München 

erlaubnispflichtige Tätigkeit als Immobilienmakler; Erlaubnis erteilt nach § 34c GewO durch: Gewerbeamt: Ruppertstrasse 11, 80466 München 

Fortbildung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE229113967
 
Berufskammer: Industrie- und Handelkskammer (IHK) München
 
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